Reglement 2021
VORWORT
Die Veranstaltung ist eine Rallye für klassische Automobile bis Baujahr 1990 und „Youngtimer“ und wird durchgeführt auf Einladung des Veranstalters als „touristische Ausfahrt“ mit mehreren Tests, Orientierungsaufgaben und Gleichmäßigkeitsprüfungen. Die Rallye findet bei jeder Witterung statt. Die offizielle Bezeichnung der Veranstaltung lautet:
Das Inhaltsverzeichnis:
A - ORGANISATION
1.0 Beschreibung und Organisation
1.1 Beschreibung der Rallye
1.2 Organisation und Veranstalter
1.3 Veranstaltungsort
1.4 offizielle Mitarbeiter
B- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
2.0 Streckenbeschreibung
3.0 Zulassung der Fahrzeuge
4.0 Anmeldung – Nenngeld - Versicherung - Haftung
5.0 Fahrzeugbesetzung
6.0 Rallye-Schilder - Startnummern
7.0 Werbung
8.0 Bordkarten und Road-Book
9.0 Kraftstoffversorgung – Reparaturen – Parc Ferme
10.0 Abnahme vor dem Start
10.1 Administrative Abnahme
10.2 Technische Abnahme
C- DURCHFÜHRUNG DER RALLYE
11.0 Start
12.0 Kontrollen -Allgemeine Bedingungen
13.0 Zeitkontrollen – Wertungsprüfungen – Karenzzeit
13.1 Zeitkontrollen (ZK)
13.2 Passier-Durchfahrtskontrollen (PK)
13.3 Zwischen-Zeitkontrollen (ZZK)
13.4 Wertungsprüfungen (WP)
14.0 Strafpunkte D- PROTESTE – WERTUNG - ANHÄNGE
15.0 Proteste
16.0 Fahrerbesprechung
17.0 Klassement, Wertung und Preise
18.0 Auslegung des Reglements
19.0 Fotos/Videos/Bildrechte
20.0 Kontrollschilder
21.0 Anhänge zum Reglement
21.1 Strafpunktekatalog
21.2 Kontrollschilder
21.3 Zeitplan (siehe Ausschreibung)
A - ORGANISATION
1.0 - BESCHREIBUNG UND ORGANISATION
1.1
Die Winterrallye Steiermark findet statt vom 16. - 18. Januar 2020 in Leoben und ist eine Winter- Classic-Rallye mit Gleichmäßigkeits- Orientierungs- und Ausdauer-Prüfungen für klassische und moderne Automobile mit einer Durchschnitts-Geschwindigkeit bis max. 50 km/h. Durch ihren Charakter als „Touristische Ausfahrt“ und in Übereinstimmung mit Art. 1, Anhang " K" des FIA Reglements ist sie durch das FIVA Standardreglement und seine Anhänge geregelt. Die Teilnehmer verpflichten sich durch ihre Anmeldung, sich diesen und den folgenden Bestimmungen vorbehaltlos und uneingeschränkt zu unterwerfen.
1.2
Veranstalter:
Tesco-GbR
Setzbergweg 4,
D-83708 Kreuth
e-mail: info@winterrallye.at
1.3
Veranstaltungsort:
Leoben – Steiermark / Österreich
1.4
Offizielle Personen:
Rallye-Leitung: Dipl.-Ing. Kurt Schimitzek
Stellvertreter: Sebastian Maier
Organisation: Alexander Maier, Babak Kazemi
Weitere Mitarbeiter: nach Aushang
B - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
2.0 - STRECKENBESCHREIBUNG
Die Strecke beträgt ca. 800 km und ist unterteilt in fünf Etappen. Es wird vorwiegend auf befestigten und winterlichen Straßen gefahren. Die gesamte Strecke ist im Road-Book beschrieben, das zur Förderung der Naviagtion in Landkarten unterschiedlicher Maßstäbe dargstellt wird. Auch die Verwendung sog. Chinesenzeichen ist möglich.
3.0 - ZULASSUNG DER FAHRZEUGE – KATEGORIEN - KLASSEN
3.1
Zugelassen sind alle historischen Fahrzeuge der Baujahre 1945 – 1990. Für diese historischen Fahrzeuge werden 4 Baujahr-Klassen in einer Gesamtwertung erfasst.
Klasse 1 - Baujahre 1.1.1945 – 31.12.1960
Klasse 2 - Baujahre 1.1.1961 – 31.12.1970
Klasse 3 - Baujahre 1.1.1971 – 31.12.1980
Klasse 4 - Baujahre 1.1.1981 – 31.12.1990
Moderne Fahrzeuge mit „sportlich historischem Wert“ oder Fahrzeuge, die annähernd den aktuellen Rallyefahrzeugen entsprechen, können auf Anfrage in separater Wertung teilnehmen.
Klasse 5 - Baujahre 1.1.1991 – 31.12.2019 – (zählt nicht für das Gesamtklassement)
Moderne (Massen-) Straßenfahrzeuge werden nicht zugelassen. Die endgültige Zulassung und die Startzusage erfolgt nach dem 2. Anmeldeschluss.
Um eine annähernde Gleichstellung von Fahrzeugen geringerer Leistung und unterschiedlicher technischer Reife zu erreichen, wird die Rallye in 3 Kategorien / Gruppen nach Anzahl der angetriebenen Achsen und des Leistungsgewichtes - Kg/PS (unabhängig vom Hubraum) ausgetragen
Kategorie 1 – ROT
Fahrzeuge mit Allrad-AntriebDie Sollzeiten entsprechen Schnitten zwischen 40 bis 50 km/h. Diese Fahrzeuge erhalten niedrige Startnummern und starten vor den Fahrzeugen der Kategorie GRÜN. Zeit-Abweichungen werden mit dem Faktor 2,0 gewertet.
Kategorie 2 – GRÜN
Fahrzeuge mit Zweirad-Antrieb und mit einem LGW unter 10 Kg/PS Die Sollzeiten entsprechen Schnitten zwischen 35 bis 50 km/h. Diese Fahrzeuge starten nach der Kategorie ROT und vor den Fahrzeugen der Kategorie BLAU. Zeit-Abweichungen werden mit dem Faktor 1,0 gewertet.
Kategorie 3 – BLAU
Fahrzeuge mit Zweirad-Antrieb und mit einem LGW über 10 Kg/PSDie Sollzeiten sind ca. 10 % langsamer und entsprechen Schnitten von 30 bis 45 Km/h. Diese Fahrzeuge starten nach den Fahrzeugen der Kategorie GRÜN. Zeit-Abweichungen werden mit dem Faktor 1,0 gewertet.
Die Einteilung in die jeweilige Kategorie erfolgt durch den Veranstalter, der bei Unklarheiten über das tatsächliche Leistungsgewicht, die Daten aus bisherigen Teilnahmen an der WRS und die Angaben in der KFZ-Zulassung heranziehen kann.
3.2
Die Aufgabenstellung besteht im ordnungsgemäßen Befahren der vorgegebenen Strecke und es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei der Veranstaltung nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten ankommt.
3.3
Alle Fahrzeuge müssen ihrem Originalzustand entsprechen (Änderungen nach Anhang J bzw. Anhang K sind gestattet) und werden bei der technischen Abnahme daraufhin überprüft. Der Besitz eines FIVA Ausweises oder FIA –Ausweises wird empfohlen. Fahrer- und Bewerber Lizenzen für die Teilnehmer sind nicht erforderlich.
3.4
Repliken und sogenannte Fun-Cars sind nicht zugelassen. Gefährliche, nicht den Sicherheitsnormen genügende oder nicht den europäischen Verkehrsvorschriften entsprechende Fahrzeuge werden nicht zugelassen, ebenso Fahrzeuge, die nicht dem Geist der Rallye entsprechen.
3.5
Die Entscheidungen der technischen Kommission bei der Abnahme sind endgültig.
3.6
Alle mechanischen und elektronischen Systeme zur Zeit- und Distanzmessung sind zulässig.
3.7
Die benutzten Reifen müssen eine Straßen-Zulassung (DOT oder E-Zeichen) und das gesetzliche Mindestprofil besitzen. Spikes über 2 mm Überstand über die Lauffläche und über max. 150 Stück/Reifen sind verboten. Alle verwendeten Reifen sind bei der Technischen Abnahme vorzuführen und werden vom Veranstalter freigegeben und ggfls. markiert. Es sind ausschließlich Reifen zugelassen, die freigegeben und gekennzeichnet sind. Die Verwendung nicht gekennzeichneter Reifen wird nach Art. 14 bestraft.
3.8
Das Fahrzeug muss über mindestens ein fest installiertes Reserverad oder ein Pannenset verfügen. Wagenheber, Radmuttern-Schlüssel, Bord-Apotheke, Pannendreieck, Schleppseil, Warnwesten für beide Fahrer. Geeignete Schneeketten für zwei Antriebsräder sind bei allen Fahrzeugen aller 3 Kategorien (auch bei Allrad-Fahrzeugen) mitzuführen. Diese Ausrüstung ist bei der Technischen Abnahme vorzuweisen. Ohne diese Ausrüstung erfolgt keine Zulassung zum Start !Die Verwendung der Schneeketten bei Kettenpflicht obliegt den Teilnehmern nach den Vorgaben der StVO (auch bei Allrad-Fahrzeugen). Der Veranstalter wird entsprechende aktuelle Hinweise geben.
3.9
Die Mitnahme eines fest im Fahrzeug montierten Feuerlöschers wird unbedingt vorgeschrieben. Bei Fehlen des Feuerlöschers erfolgt ohne Ausnahme keine Zulassung zum Start !
3.10
Die Organisation behält sich vor, den Start für Fahrzeuge zu untersagen :
a) die nicht dem vorliegenden Reglement entsprechen,
b) deren Sicherheits-Ausrüstung unvollständig ist.
c) die nicht dem Geist der Rallye entsprechenArt.
4.0 - ANMELDUNG – NENNGELD - VERSICHERUNG - HAFTUNG
4.1
Zugelassene Teilnehmer Die Anmeldung hat an die offizielle Adresse des Veranstalters zu erfolgen. Ein Foto des Fahrzeuges ist beizufügen. Zur Vereinfachung der Anmeldung stellt der Veranstalter auf seiner Website www.winterrallye.at ein „Online-Anmeldeformular“ zur Verfügung, das ebenfalls rechtsgültig ist. Die Original-Unterschriften der Crew sind bei der Abnahme vor dem Start nachzureichen.
4.2
Der Veranstalter kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4.3
Stornierungen müssen schriftlich an den Veranstalter gesandt werden. Im Falle einer Absage durch den Teilnehmer bis zum Nennungsschluss am 1.12.2019 werden 50% erstattet. Danach findet keine Rückzahlung statt.. Die Höhe des Nenngeldes ist in der Ausschreibung festgesetzt und enthält für jedes Team: - die Durchführung und Organisation der Rallye - Startnummern und Rallye Schilder - Akkreditierung für Fahrer und die Beifahrer - Roadbook / Fahrtunterlagen / Bordkarten - Zeitnahme und Auswertung der Ergebnisse - Pokale und Ehrenpreise - Abendessen am Freitag auf der Strecke, Mittagessen am Samstag auf der Strecke - Abendessen zur Siegerehrung am Samstag im Arkadenhof – alle Getränke sind exclusive. Bei einer Absage durch den Veranstalter durch „Höhere Gewalt“ wird das Nenngeld zu 80 % zurückerstattet. Teilbeträge für ggfls. nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht vergütet.
4.4
Die Vergabe der Startnummern erfolgt nach Ermessen des Veranstalters – vorzugsweise nach dem Leistungsgewicht der Fahrzeuge - wobei bei die Anzahl bisheriger Teilnahmen an der WRS und bereits erreichte Platzierungen der angemeldeten Teilnehmer bei der Zuordnung vorrangig berücksichtigt werden.
4.5
Versicherung Alle Teilnehmer müssen eine für die gesamte Dauer der Veranstaltung gültige Haftpflichtversicherung für die durchfahrenen Länder besitzen. Ein international gültiger Versicherungsnachweis (grüne Versicherungskarte) ist mitzuführen.
4.6
Haftungsausschluss Die Teilnehmer entbinden den Veranstalter, alle Offiziellen, sowie alle Repräsentanten ausdrücklich von jeglicher Haftung für sämtliche Schäden, die sie direkt oder indirekt vor, während oder nach der Rallye erleiden oder verursachen. Im Übrigen erklären sie, dass sie den Veranstalter und alle Offiziellen und Mitarbeiter der Rallye in keiner Art und Weise belangen werden. Es gilt auf allen Strecken die Straßenverkehrs-Ordnung des jeweiligen Landes, das durchfahren wird. Die Fahrer tragen alleine die Verantwortung für alle straf- und zivilrechtlichen Folgen ihrer Teilnahme. Zusätzlich gelten die Bestimmungen in der Ausschreibung.
5.0 - FAHRZEUGBESETZUNG – FAHRER UND BEIFAHRER
5.1
Die Fahrzeuge müssen mit zwei Personen,– Fahrer und Beifahrer- besetzt sein. Die Insassenzusammensetzung kann nach Abgabe der Anmeldung nur mit Zustimmung des Veranstalters verändert werden.
5.2
Ein Beifahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
5.3
Die Fahrer müssen einen gültigen Führerschein besitzen.
5.4
Während der gesamten Rallye müssen die Teilnehmer die Verkehrsvorschriften des durchfahrenen Landes befolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass festgestellte Verstöße gegen die Verkehrsregeln mit Disqualifikation bestraft werden können. Der Fahrstil ist den jeweiligen Anforderungen und dem Straßenzustand unbedingt anzupassen. Die Veranstalter können eigene Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
5.5
Während der gesamten Rallye ist es verboten: a) vorsätzlich die Fahrt der anderen Fahrzeuge zu blockieren b) sich in unsportlicher Weise zu verhalten.
6.0 - RALLYE - SCHILDER / STARTNUMMERN
6.1
Die Start-Reihenfolge wird nach Ermessen des Veranstalters festgelegt.
6.2
Vor der technischen Abnahme werden durch den Veranstalter für jedes Team Rallye - Schilder mit dem Namen der Veranstaltung, Startnummern und ggfls. Werbeaufkleber zur Verfügung gestellt. Die Rallye-Schilder und Startnummern sind während der gesamten Dauer der Veranstaltung am Fahrzeug sichtbar anzubringen und dürfen dabei das amtliche Kennzeichen nicht verdecken.
6.3
Die Startnummern sind ausschließlich an den beiden (vorderen) Seitentüren anzubringen.
6.4
Teilnehmer, die die Rallye aufgeben, müssen die Startnummern und die Schilder entfernen oder unkenntlich machen und bei erster Gelegenheit einen Offiziellen über ihre Aufgabe informieren. Bei Überschreitung der Karenzzeit ist ebenfalls die Rallye-Leitung zu informieren, ob der Teilnehmer die Rallye am Folge-Tag oder der Folge-Etappe fortsetzen möchte. Andernfalls wird das Fahrzeug als „ausgeschieden – DNF“ gewertet.
7.0 - WERBUNG
7.1
Die offizielle Werbung muss für die gesamte Dauer der Rallye an den teilnehmenden Fahrzeugen angebracht sein. Teilnehmer, die dies verweigern, haben vor dem Start eine Gebühr von € 500,-- an den Veranstalter zu leisten.
7.2
Es wird empfohlen, auf beiden Seiten des Fahrzeugs Namen von Fahrer und Beifahrer sowie Nationalflaggen anzubringen.
7.3
Private Werbung an den Fahrzeugen ist nur erlaubt, wenn sich der Veranstalter damit einverstanden erklärt. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Ausschreibung.
8.0 - BORDKARTEN UND ROAD-BOOK
8.1
Die Fahrtstrecke ist im Roadbook mit den nötigen Erläuterungen beschrieben. Um die Navigation zu fördern wird die Strecke in Form von detaillierten Straßen-Karten dargestellt.
8.2
Vor der Abfahrt am jeweiligen Fahrtag bzw. einer Etappe erhalten die Teilnehmer Bordkarten, welche die zurückzulegende Strecke, den Standort und die Bezeichnung der Kontrollen sowie den Zeitplan für das betreffende Fahrzeug enthalten. Die Fahrtanweisungen und die Bordkarten für den Tag werden den Teilnehmern vor dem Start ausgehändigt.
8.3
Die Bordkarten sind dauernd mitzuführen und müssen durch den Fahrer/Beifahrer persönlich zum Abstempeln, etc. an allen Kontrollpunkten vorgelegt werden. Die Kontrollen können auch innerhalb von Gebäuden eingerichtet sein – z.B. in Tankstellen, Gasthäusern – wobei diese von einem Crew Mitglied dem Zeitnehmer (im Gebäude) vorzulegen sind.
8.4
Das Fehlen eines Kontrollstempels oder das Nichtvorlegen der Bordkarten bei einer Passier- oder Zeitkontrolle oder am Ziel wird gem. Art. 14 bestraft.
8.5
Alle, nicht durch einen Offiziellen genehmigten Einträge, Korrekturen oder Ergänzungen werden gem. Art. 14 bestraft.
8.6
Die Teilnehmer sind vollständig allein verantwortlich für die Genauigkeit der Eintragungen in den Bordkarten.
8.7
Die Bordkarten müssen bei Ankunft am Etappen- / Tagesziel abgegeben werden. Ist eine Kontrollstelle schon geschlossen, kann die Abgabe auch im Rallyebüro erfolgen.
9.0 - KRAFTSTOFFVERSORGUNG – REPARATUREN – PARC FERME
9.1
Die Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die Beschaffung der Betriebsmittel wie Benzin, Öl,Wasser, etc.
9.2
Der Veranstalter wird, im Rahmen seiner Möglichkeiten, auf geöffnete Tankstellen im Streckenverlauf hinweisen.
9.3
Mitfahrende Begleitfahrzeuge und/oder sog. „Vorausfahrzeuge“ sind auf der gesamten Rallye-Strecke verboten. An Wertungsprüfungen dürfen Service-Fahrzeuge nur vor dem Start und nach dem Ziel eingesetzt werden. Für Reparaturen gelten die Regeln des Parc Ferme. Hierbei ist Rücksicht auf den Umweltschutz zu nehmen. Verstöße dagegen werden nach Art. 14 bestraft.
9.4
Gegenseitige Hilfe im Notfall unter den Teilnehmern ist gestattet und ausdrücklich erwünscht. Jeder Teilnehmer erhält am Start ein Formular „Zeitgutschrift“ das im Falle der Hilfe für ein havariertes Rallye-Fahrzeug auszufüllen ist und am Ende der Etappe der Rallye-Leitung zur Vergütung eventuell verlorener Fahrzeit vorgelegt werden kann. Die Rallye-Leitung entscheidet vor der Erstellung des Schlußklassements über eine eventuell zu erteilende Zeit-Gutschrift für den helfenden Teilnehmer.
9.5
Es ist untersagt, unter Androhung der Disqualifikation, havarierte Fahrzeuge während der Rallye auf der Rallyestrecke abzuschleppen und/oder auf einem Anhänger zu befördern, ausgenommen durch offizielle Fahrzeuge oder durch andere Teilnehmer.
9.6
Zwischen gelben und roten Kontrollschildern auf der Strecke gelten die Regeln des Parc Ferme. Ebenso im Rallye Park nach der täglichen Fahrerbesprechung und dem Start, sowie nach Zieldurchgang bis zum Ablauf der Protestfrist. Verstöße gegen die Parc-Ferme Regeln werden nach Art. 14 bestraft.
10.0 - ADMINISTRATIVE UND TECHNISCHE ABNAHME
10.1
Die Orte und Zeiten der Abnahme werden vorher mitgeteilt.
10.2
Jede teilnehmende Fahrzeug-Crew hat sich mit allen Fahrern und Beifahrern gemäß Zeitplan zur Abnahme einzufinden.
1.Teil: ADMINISTRATIVE ABNAHME
Hier ist das mit der Startzusage übersandte Formular „Abnahmeprotokoll“ vollständig ausgefüllt und von beiden Fahrern unterschrieben mit den nachstehenden Unterlagen und Dokumenten vorzulegen. Folgende Dokumente werden überprüft: • Genehmigung zum Führen des Fahrzeuges, falls das Fahrzeug nicht im Eigentum eines Mitglieds der Crew ist. (Eigentümer-Fahrzeugverzichtserklärung) • Gültige Führerschein(e) der/des Fahrers. • Fahrzeugpapiere / Zulassungsdokumente • Versicherungsdokumente – Grüne Versicherungskarte
2.Teil: TECHNISCHE ABNAHME
Die technische Abnahme, die allgemeiner Natur ist und keine Sicherheits-Aspekte berücksichtigt, wird nach der administrativen Abnahme und vor dem Start durchgeführt. Jeder Teilnehmer ist für die Straßen-Tauglichkeit und Verkehrs-Sicherheit seines Fahrzeuges selbst verantwortlich und mit der Nennung zur Veranstaltung wird das ausdrücklich bestätigt. Fahrzeuge, die jedoch offensichtlich als gefährlich eingestuft werden, oder die augenscheinlich nicht europäischen Sicherheitsbestimmungen entsprechen, werden nicht zum Start zugelassen. Entscheidungen der Kommissare sind endgültig. Weitere Kontrollen können vor, während der Rallye und am Ziel durchgeführt werden. Rallyeschilder, Startnummern, Werbeaufkleber, usw. werden den Teilnehmern bei der administrativen Abnahme übergeben und sind vor der technischen Abnahme am Fahrzeug anzubringen. Erst nach erfolgter technischer Abnahme erhalten die Fahrzeuge vom techn. Kommissar einen Aufkleber, der die Zulassung zur Rallye bestätigt und dessen Unterschrift im Abnahmeprotokoll zum Erhalt des Roadbooks berechtigt.
C - DURCHFÜHRUNG DER RALLYE
11.0 - START
11.1
Bei jeder Etappe starten die an der Rallye teilnehmenden Fahrzeuge im Abstand von 1 Minute, bzw. 30 Sekunden in der aufsteigenden Reihenfolge der Startnummer zur vorgegebenen Sollzeit.
11.2
Offizielle Zeit der Rallye: offizielle Funkzeit – MEZ- GPS / Winterzeit.
11.3
Die Distanzen und die Durchschnittsgeschwindigkeiten sind in Kilometern angegeben. Für jegliche Konvertierungen (Meilen, etc.) sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
12.0 - KONTROLLEN - ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
12.1
Der Start einer Etappe und die Registrierung an Zeitkontrollen und Passier-Durchfahrts-kontrollen (ZK, ZZK, PK) kann frühestens 10 Minuten vor der idealen Sollzeit erfolgen. Eine Vorzeit ist unbedingt hier abzuwarten, auch für den Fall, dass eine PK in eine ZZK umgewandelt werden kann.
12.2
Außerhalb dieser Periode vorgelegte Bordkarten werden als fehlende Kontrolle gewertet.
12.3
Die Einfahrt in die Kontrollzone aus einer anderen Richtung als die vom Veranstalter vorgesehen, wird nach Art.14 bestraft.
12.4
Die Kontrollen werden durch die offiziellen FIA-Schilder gekennzeichnet und/oder befinden sich an den vom Veranstalter im Road-Book bezeichneten Stellen. Diese können auch in Gebäuden sein !
13.0 - ZEITKONTROLLEN – WERTUNGSPRÜFUNGEN - KARENZZEIT
13.1
Zeitkontrollen (ZK) Die Fahrzeuge dürfen nur in der Minute ihrer Sollzeit in die Kontrollzone einer Zeitkontrolle einfahren.Als Ankunftszeit wird die Zeit eingetragen, zu der durch den Fahrer/Beifahrer einem Offiziellen die Kontrollkarte vorgelegt wird und während der sich das Fahrzeug in der Kontrollzone befinden muss. Die (andernorts oft übliche) Einfahrt in einer Minute vor der Sollzeit ist ausdrücklich verboten und wird als Unterschreitung der Sollzeit gewertet.z. B. für 10:25 kann das Fahrzeug ab 10:25:00 in die Kontrollzone einfahren und zwischen 10:25:00 und 10:25:59 die Bordkarte abstempeln lassen. Jede Zeitdifferenz wird gemäß Art. 14 bestraft. Überholen innerhalb von Zeitkontrollen / Kontrollzonen ist ausdrücklich verboten und wird nach Art. 14bestraft Die Karenzzeit je Etappe beträgt 15 Minuten – nach Ablauf dieser Zeit erhalten die Teilnehmer jedoch die Möglichkeit, auf Antrag und mit Zustimmung des Rennleiters oder seines Vertreters, in der Wertung weiterzufahren - (unter Anrechnung der Strafpunkte nach Art. 14). Der Teilnehmer kann aber nur innerhalb seines für den jeweiligen Tag zur Verfügung stehenden Zeitfensters (d.h. zu seiner Sollzeit) zur dieser, nächsten Etappe an den Start gehen. Ist ihm dies nicht möglich, kann er nur mit einer weiteren Zustimmung des Rennleiters mit einer neuen Startzeit zur darauf folgenden Etappe starten und – ggfls. nur unter Abfahren der noch anzufahrenden Passierkontrollen, ohne Zeiterfassung (und unter Pönalisation nach Art.14) – weiterhin in der Wertung bleiben.
13.2
Passier - Durchfahrtskontrollen (PK und GPS-PK) 1. Bei diesen Kontrollen muss ein Offizieller die Bordkarte in dem vorgesehenen Feld stempeln oder unterschreiben oder der Teilnehmer macht den geforderten Selbsteintrag. 2. Der Veranstalter kann Passier-Durchfahrtskontrollen, die im Road-Book vermerkt sind, durchführen und auch mittels GPS die Einhaltung der Strecke überprüfen (GPS-PK) 3. Ein fehlender Passier-Kontrollstempel oder fehlender GPS-Impuls wird gemäß Art. 14 bestraft.
13.3
Passier – Durchfahrtskontrollen als Zwischen-Zeitkontrollen (ZZK) Jede Passier-Durchfahrtskontrolle (PK) kann in eine (sogenannte) Zwischen-Zeitkontrolle (ZZK) umgewandelt werden, um zu überprüfen, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit ab dem Start der Etappe, wie vom Veranstalter vorgegeben, eingehalten wird. Diese PK als ZZK sind ebenfalls durch die offiziellen FIA-Schilder als ZK gekennzeichnet. Eine eventuelle Vorzeit kann davor abgewartet werden. Mögliche Zeitabweichungen an diesen Kontrollpunkten werden nach Art.14 bestraft. Die Einhaltung der Gesamtfahrzeit der jeweiligen Gesamt-Etappe bleibt bestehen. Eventuelle Verspätungen an diesen ZZK können jedoch bis zur nächsten ZZK oder ZK am Etappenziel wieder aufgeholt werden.
13.4
Wertungsprüfungen (WP) Für Wertungsprüfungen wird die Art der Durchführung gesondert in den Fahrtanweisungen mitgeteilt. Bei Wertungsprüfung erhalten die Teilnehmer deren Länge und eine Sollzeit, oder eine Durchschnitts-Geschwindigkeit vorgegeben. Sie müssen diese soweit wie möglich bis zum Ende der WP einhalten. Der Beginn und das Ende einer WP wird den Teilnehmern im Roadbook und /oder auf der Strecke mit den offiziellen Schildern mitgeteilt.
14 - STRAFEN
14.1
Die Zulassung zum Start wird verweigert für:
14.1.1 - Nicht bezahlte Teilnahmegebühr
14.1.2 - Unvollständige Dokumente
14.1.3 - Nicht erfolgte technische Abnahme
14.1.5 - Mehr als 15 Minuten Verspätung am Start
14.1.6 - Fehlen der offiziellen Werbung
14.2
Ausschluss / Disqualifikation erfolgt für:
14.2.1 - Gefährliche Fahrweise
14.2.2 - Fahrzeuge, die nicht dem Reglement entsprechen
14.2.3 - Zweiter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
14.2.4 - Unsportliches Verhalten
14.2.5 - Unhöflichkeit, Drohung oder Tätlichkeit gegenüber einem Offiziellen
14.2.6 - Wechsel des Fahrzeugs oder des Fahrers / Beifahrers während der Rallye
14.2.7 - Nichtbeachten der Art. 3.3 bis 3.9.
14.2.8 - Verlust der Zeitkarte/Stempelkarte oder Selbsteintrag in die Zeitkarte
14.2.9 - Verlust oder Manipulation des GPS-Daten-Loggers zur Zeitmessung
14.2.10- Überschreitung der Karenzzeit von 15 Minuten in einer Etappe (ohne Antrag auf Ausnahme)
14.3
Strafpunkte auf der Strecke nach Strafpunktekatalog – siehe Anhang
14.3.1
Fehlen der offiziellen Aufkleber, Startnummern, Rallye-Schilder, etc.
D - PROTESTE - BRIEFINGS - KLASSEMENT
15.0 - PROTESTE - JURY
Ein Protest muss der Rennleitung schriftlich mit einer Zahlung von € 500,-- innerhalb von 30 Minuten nach Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse erfolgen. Dieser Betrag wird zurückgezahlt, wenn der Protest begründet ist. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Die Jury wird aus zwei Mitgliedern der Organisation und zwei Fahrervertretern gebildet und vor dem Start bekannt gegeben. Sollte ein Fahrervertreter von dem Protest betroffen sein, wird ein anderer Fahrer dessen Stelle übernehmen.
16.0 - FAHRERBESPRECHUNG
Die Fahrerbesprechungen werden nach Bekanntgabe der Fahrtleitung vor dem Start im Rallye-Büro stattfinden. Mögliche weitere Fahrerbesprechungen werden vom Fahrtleiter entschieden. Die Teilnahme ist obligatorisch und wird überprüft.
17.0 - KLASSEMENT, WERTUNG UND PREISE
17.1
Nach dem ersten Fahrtag wird nach der Zieldurchfahrt des letzten Teilnehmers ein Zwischenergebnis erstellt.
17.2
Das Endergebnis wird während des Abendessens im Rahmen der Siegerehrung veröffentlicht.
17.3
Gegen die Zeitnahme und Kilometrierung sind keine Einsprüche zulässig.
17.4
Das Klassement wird ermittelt aus der Summe aller Strafpunkte: a) Strafpunkte für Zeitabweichungen in den Wertungsprüfungen (WP) b) Strafpunkte für Zeitkontrollen und Zwischen-Zeitkontrollen (ZK, ZZK), Passierkontrollen (PK) c) Übrige Strafpunkte gemäß Art. 14 Sieger ist das Fahrzeug mit den wenigsten Strafpunkten.
17.5
Die Siegerehrung findet nach der Rallye im Rahmen des Abendessens am Samstag statt. Der Ort und Zeitpunkt wird bei Ankunft im Rallye Büro mitgeteilt.
17.6
Folgende Preise werden vergeben für die Wertung:
a) Gesamt Plätze 1 – 3 für Fahrer und Beifahrer in den Klassen 1-4
b) Damen Plätze 1 – 3 (die drei bestplatzierten Damen oder Damenteams / Fahrerin-Beifahrerin)
c) Kategorie Plätze 1 für Fahrer und Beifahrer in den Kategorien 1 - 3
d) Baujahr Plätze 1 – 3 für Fahrer und Beifahrer in den Klassen 1 – 5
e) Sonderpreis „Team-Trophy“ – Platz 1 für die 3 besten Fahrzeuge des bestenTeams
f) Sonderpreis „Goldene Krücke“ - an die Crew, mit viel Ehrgeiz und (fast) größter Nachsicht.
18.0 - AUSLEGUNG DES REGLEMENTS
Der Veranstalter behält sich vor, das vorliegende Reglement den Umständen entsprechend abzuändern. Jede Änderung oder jeder Zusatz wird durch eine nummerierte und datierte Veröffentlichung – Bulletin - bekannt gegeben werden. Diese bildet sodann einen integrierten Bestandteil dieses Reglements und wird an der offiziellen Aushängetafel im Rallye Büro ausgehängt. Die Jury entscheidet über alle in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fälle. Die Interpretation des Reglements steht alleine dem Veranstalter zu. Einsprüche gegen die Zeitmessung sind nur in begründeten Fällen zulässig und als Protest nach Art.15 zu handhaben. Einsprüche gegen das Endergebnis sind nicht zulässig. Die offizielle und gültige Sprache für die Rallye ist Deutsch.
19.0 - HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Anmeldung / Nennung den unwiderruflichen Verzicht, Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, sowie aus Schäden jeder Art, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, geltend zu machen, insbesondere gegen den Veranstalter, seine Mitarbeiter, Helfer, Grundstückseigentümer, Behörden, Erfüllungsgehilfen und andere Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen, sowie auch gegen die anderen Teilnehmer, deren Helfer, den Eigentümern, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer und Helfer. Die Fahrer und Beifahrer verpflichten sich, den Veranstalter und alle seine Mitarbeiter und Helfer schad- und klaglos zu halten, sollten von dritter Seite Ansprüche gegen den Veranstalter oder Behörden geltend gemacht werden, die während der Veranstaltung durch Lenker, Beifahrer und Fahrzeuge oder andere Beteiligte der Veranstaltung unverschuldet oder verschuldet verursacht wurden. Dies betrifft insbesondere auch allfällige Inanspruchnahmen, welche aus Regressen von dritter Seite auf Grund vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Schadenswiedergutmachungs-Verpflichtungen getätigt wurden. Der Teilnehmer versichert ausdrücklich, dass sein an der Veranstaltung teilnehmendes Fahrzeug uneingeschränkt den Bestimmungen der StVZO entspricht und zum Strassenverkehr zugelassen ist, und dass für sein Fahrzeug während der gesamten Veranstaltung eine ausreichende und gültige Kfz-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen wurde.
20.0 - FOTOS / VIDEOS / BILDRECHTE
Mit der Abgabe der Nennung geben die Teilnehmer/Fahrer/Beifahrer ihr Einverständnis, dass der Veranstalter alle während der Veranstaltung gemachten Berichte inklusive aller Fotos und Filme uneingeschränkt nutzen kann. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder gegenüber anderen berichtenden Medien können nicht geltend gemacht werden. Daten werden nicht weitergegeben.
21.0 - KONTROLLSCHILDER
Es gelten die offiziellen FIA-Schilder und ggfls. Zusatzschilder des Veranstalters
22 - ANHÄNGE - (werden im Rallyebüro angezeigt)
Anhang A – Zeitplan
Anhang B – Strafpunktekatalog
Anhang C - Kontrollschilder
Aufgestellt: Kreuth, 23.05.2019